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Steuererklärungen bringen oft finanzielle Vorteile

Wer eine Steuererklärung erstellt, hat oft die Möglichkeit, eine beachtliche Rückerstattung vom Finanzamt zu bekommen. Dies liegt vor allem auch daran, dass bei der Berechnung von Steuern, die Ausgaben, die man in Bezug auf eine Arbeit hat, nicht berücksichtigt werden. Das Thema Steuererklärungen wirft zudem einige weitere sehr wichtige Fragen auf.

Muss man eigentlich Steuerklärungen machen?
Wenn man gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, ist dies freiwillig. Oftmals werden aber gerade diejenigen Steuerzahler durch das Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe gebeten, die bereits freiwillig eine Abgabe vorgenommen haben. Wer als eine Steuererklärung freiwillig macht, muss damit rechnen, auch in Zukunft durch das Finanzamt kontaktiert zu werden. Dies muss allerdings kein Nachteil sein, denn durch die Abgabe einer solchen Erklärung sind zum Teil sehr hohe Erstattungen möglich. Ist man freiberuflich oder gewerblich tätig, hat man hingegen keine Wahl. Hier wird dann die Abgabe zur Pflicht.

Wie sieht es mit Belegen aus? Muss man diese ungefragt einreichen?
Das Finanzamt will immer Originalbelege für Zinsen und Spenden sehen. Alle anderen Belege und Unterlagen können im Original oder in Kopie beim Finanzamt auch per Mail eingereicht werden. Man sollte jedoch nicht ungefragt Belege einreichen, da dies nur den Aufwand und die damit verbundene Arbeitszeit erhöht. Rechnungen und Lohnzettel sind in keinem Fall ungefragt einzureichen. Diese Daten werden in aller Regel elektronisch übermittelt und können durch die Mitarbeiter der Ämter entsprechend abgeglichen werden. Bei Fotokopien kann das Finanzamt die Vorlage des Originals verlangen. Allerdings ist dies nur sehr selten der Fall. Nahezu immer sind Kopien und digitale Nachweise ausreichend. Die Ämter verlangen in der Regel nur dann zusätzliche Nachweise, wenn Dinge nicht lesbar sind oder nicht ausreichend plausibel erscheinen.

Sind Nebenkosten von der Steuer absetzbar?
Vor allem Heizkosten sind nur teilweise von der Steuer in Abzug zu bringen. Hier kann man von einem Anteil von 20 Prozent der Gesamtkosten ausgehen. Ebenso verhält es sich zumeist mit Strom. Hat man ein Arbeitszimmer, können auch höhere Summen mittels Steuererklärungen abgesetzt werden. Hier kann dann auch ein Steuerberater entsprechend Auskunft geben.

Auch an besondere Ausgaben unbedingt denken
Steuererklärungen können auch dazu genutzt werden, um besondere Belastungen geltend zu machen. Die professionelle Zahnreinigung kann man steuerlich als Sonderausgaben behandeln. Die Aufwendungen müssen allerdings eine abzugsfähige, angemessene Belastung übersteigen. Aber auch Medikamente oder die Ausgaben für Heilmittel oder Kuren können von der Steuer abgesetzt werden. Letztlich sind auch sämtliche Versicherungen mit Blick auf die Steuererklärung von Bedeutung. Hierbei sind zum Beispiel private Rentenversicherungen zu nennen. Hat man eine private Unfallversicherung oder eine Hausratversicherung, kann man auch hier auf eine Reduzierung der gesamten Steuerlast hoffen.